Herbert Sternke & Bert Reimann
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Alfelder Straße 125
12683 Berlin, Deutschland
Werbungskosten sind alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Sie können beim Erwerb von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Vermietung- und Verpachtung oder beim Erwerb von sonstigen Einkünften entstehen. Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung sind entstandene Werbungskosten den entsprechenden Einkunftsarten zuzurechnen. Die Werbungskosten mindern dann die Einnahmen der jeweiligen Einkunftsart.
Für erzielte Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder aus sonstigen Einkünften (zum Beispiel Renten) können alternativ zum Einzelnachweis Pauschbeträge zum Ansatz gebracht werden.
2023 beträgt der Werbungskosten-Pauschbetrag (auch Arbeitnehmer-Pauschbetrag genannt) bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit 1.230,00 € (2022: 1.200,00 €).
Für sonstige Einnahmen steht ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 102,00 € zu Verfügung. Die Pauschbeträge sollten genutzt werden, wenn die im Einzelnen nachgewiesenen Werbungskosten unterhalb dem jeweiligen Pauschbetrag liegen.