Herbert Sternke & Bert Reimann
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Alfelder Straße 125
12683 Berlin, Deutschland
Die Einkommensbesteuerung erfolgt entweder nach dem Grundtarif oder dem Splittingtarif. Der Splittingtarif kommt bei
Eheleuten, die sich zusammen zur Einkommensteuer veranlagen lassen,
Witwer/Witwen im Jahr nach dem Tod des Ehegatten,
Geschiedenen im Scheidungsjahr
zur Anwendung. In allen anderen Fällen gilt der Grundtarif.
§ 32a EStG