Herbert Sternke & Bert Reimann
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Alfelder Straße 125
12683 Berlin, Deutschland
Eine mehrjährige Tätigkeit ist eine Tätigkeit, die sich über mindestens zwei Veranlagungszeiträume erstreckt und einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten umfasst.
Wird eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit gezahlt, unterliegt diese Vergütung einer besonderen Besteuerung (Fünftel-Regelung). Die besondere Besteuerung gilt für alle Einkunftsarten und ist auch auf Nachzahlungen von Ruhegehaltsbezügen und von Renten anwendbar. Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit kommt es darauf an, dass
die Vergütung für eine abgrenzbare Sondertätigkeit gezahlt wird,
auf sie ein Rechtsanspruch besteht oder
sie eine zwangsläufige Zusammenballung von Einnahmen darstellen.
Die Tarifermäßigung der Fünftel-Regelung ist auf Gewinneinkünfte nur anwendbar, wenn
die Vergütung für eine sich über länger als zwölf Monate erstreckende Sondertätigkeit gezahlt wird, die von der übrigen Tätigkeit des Steuerpflichtigen abgrenzbar ist und nicht zum regelmäßigen Gewinnbetrieb gehört oder
wenn der Steuerpflichtige sich über mehr als zwölf Monate ausschließlich der einen Sache gewidmet und die Vergütung dafür in einem Kalenderjahr erhalten hat.
Dabei kann es nur bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu einer Zusammenballung von Gewinneinkünften kommen.
Eine Nachzahlung aufgrund zu geringer Vergütung in vergangenen Jahren, ist eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit und als solche ermäßigt zu besteuern (Bundesfinanzhof, Urteil vom 14.12.2006, IV R 57/05).
BFH 14.12.2006, IV R 57/05
§ 34 EStG
R 34.4 EStR