Herbert Sternke & Bert Reimann
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Alfelder Straße 125
12683 Berlin, Deutschland
Bei einer Gehaltsumwandlung erfolgt eine Umwandlung von Arbeitslohn in steuerbegünstigte Zuschüsse. Ist der Arbeitgeber nicht in der Lage oder nicht bereit steuerlich begünstigte Leistungen zusätzlich in Form von Zuschüssen zum Arbeitslohn zu erbringen, dann kann alternativ eine Gehaltsumwandlung erfolgen. Der Gehaltsumwandlung liegt eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zugrunde.
Im Rahmen einer Gehaltsumwandlung kann der Arbeitgeber Zuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zahlen. Das gleiche gilt für die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Seit dem 01.01.2002 kann der Arbeitgeber zudem eine Umwandlung von Barlohn in Beiträge zu einer betrieblichen Altersvorsorge verlangen.
§ 3 EStG