Herbert Sternke & Bert Reimann
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Alfelder Straße 125
12683 Berlin, Deutschland
Wird ein Freibetrag gewährt, kommt es zur Freistellung eines Geldbetrags von der Besteuerung. Nur der den Freibetrag übersteigende Betrag unterliegt der Besteuerung. Vom Freibetrag ist die Freigrenze abzugrenzen. Denn bei Überschreitung der Freigrenze kommt es zur Besteuerung des gesamten Betrages.
Freibeträge werden unter anderem zur Abmilderung der Steuerprogression gewährt. Aber auch bei Lebensumständen, die für den Steuerpflichtigen mit hohen Ausgaben verbunden sind, werden Freibeträge berücksichtigt. Freibeträge werden im Einkommensteuergesetz, im Erbschaftsteuergesetz aber auch im Gewerbesteuergesetz und Körperschaftsteuergesetz sowie im Rahmen der Lohnsteuerveranlagung gewährt.
Einige Freibeträge sind:
Freibetrag bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen
Ausbildungsfreibetrag
Betreuungsfreibetrag
Grundfreibetrag
Kinderfreibetrag und Erziehungsfreibetrag
Rabattfreibetrag
Sparerfreibetrag
Freibeträge bei Erbschaft oder Schenkung
Ehrenamtsfreibetrag