Herbert Sternke & Bert Reimann
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Alfelder Straße 125
12683 Berlin, Deutschland
Der Arbeitgeber kann für Fahrten seiner Arbeitnehmer zwischen Wohnort und täglicher Arbeitsstätte einen Fahrtkostenzuschuss zahlen. Dieser unterliegt einer pauschalen Lohnsteuer von 15 %.
Der Zuschuss muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Der Zuschuss darf den Betrag nicht übersteigen, den der Arbeitnehmer nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und Abs. 2 EStG als Werbungskosten geltend machen könnte, wenn die Bezüge nicht pauschal besteuert würden.
Die pauschal besteuerten Fahrtkostenzuschüsse mindern die abziehbaren Werbungskosten.
§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG