Sternke & Reimann > Kanzlei

Einblicke in die Kanzlei

Unser Unternehmen bietet umfangreiche Dienstleistungen in den Segmenten Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Betriebswirtschaftliche Beratung an. Wir sind Mitglied der DATEV und nutzen das umfangreiche Programmangebot.

Unser Team besteht aus 15 fest angestellten qualifizierten Mitarbeitern. Unsere Mandanten haben feste Ansprechpartner. Unsere Sozietät steht für Zuverlässigkeit, Verbindlichkeit und Freundlichkeit – und das seit 1996.

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Herbert Sternke

Geschäftsführer

Qualifikation als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater; gründete mit Bert Reimann im Jahr 1996 die Kanzlei Sternke & Reimann.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Durchführung von Jahresabschlussprüfungen und thematischen Prüfungen insbesondere für Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Vereinen und Stiftungen der Privatwirtschaft sowie für Unternehmen der öffentlichen Hand
  • Lizenzierungsprüfungen im Profisport
  • Beratung von Künstlern und Veranstaltern
  • Beratung von Unternehmen aller Rechtsformen der Privatwirtschaft, der öffentlichen Hand, des Profisports sowie von Organisationsformen des Olympischen Sports
  • Begleitung von Existenzgründungen, Umwandlungen und Sanierungen
  • Krisenmanagement

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Betreuung von Unternehmen verschiedener Rechtsformen (Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften)
  • in allen steuerlichen Angelegenheiten auch Betriebsaufspaltungen, typisch und atypisch stille Beteiligungen und Auslandsaktivitäten

Bert Reimann

Geschäftsführer

Qualifikation als Steuerberater; gründete mit Herbert Sternke im Jahr 1996 die Kanzlei Sternke & Reimann.

  • Steuerberatung von Privatpersonen (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer)
  • sowohl Geschäftsführer / Firmeninhaber
  • als auch private Vermieter, Arbeitnehmer oder Rentner
  • gern auch betreffend Auslandseinsätze
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Detlef Schröder

Geschäftsführer

Qualifikation als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater; Eintritt in die Kanzlei Sternke & Reimann am 01.01.2024

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Prüfung von Jahresabschlüssen von Kapital- und Personengesellschaften sowie von Vereinen und Unternehmen der öffentlichen Hand nach HGB
  • Zertifizierung der Finanzberichte für EU-Projekte
  • Lizenzierungsprüfungen im Profisport
  • Erstellung von Jahresabschlüssen von Kapital- und Personengesellschaften sowie der betrieblichen Steuererklärungen
  • Begleitung von Existenzgründungen, Umwandlungen und Sanierungen
  • betriebswirtschaftliche Beratung und Unternehmensbewertungen

Wir sind uns selbst treu und verpflichten uns, immer unser Bestes zu geben.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Selbstverständlich freut sich unsere Kanzlei darauf, Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung mit unserem fachlichen Wissen zu untertstützen.

Für das Fachgebiet „Private Mandanten“ verfügt unser Team über detaillierte Kenntnisse aus den Bereichen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte.

Die Höhe des Honorars richtet sich nach dem Umfang der von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen sowie der Gegenstandswerte. In der Regel kommen untere bis mittlere Gebührensätze zur Anwendung. Ergänzend ermöglicht § 4 Abs. 4 StBVV eine höhere oder niedrigere Vergütung im gegenseitigem Einvernehmen zu vereinbaren.

In einem unverbindlichen Erstgespräch erörtern wir gemeinsam, welche Leistungen für Sie in Frage kommen und unterbreiten Ihnen daraufhin ein Honorarangebot. Unser Honorar berechnen wir nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).

Die Kosten für eine Steuerberatung, soweit sie privat veranlasst wurde, sind nicht als Sonderausgaben absetzbar. Dies gilt jedoch nur für solche Kosten, die keiner bestimmten Einkunftsart zugeordnet werden können. Von der Steuer absetzbar sind Beratungskosten, wenn sie als Betriebsausgaben oder Werbungskosten dargestellt werden.

Wenn Sie zur Abgabe der Steuerunterlagen verflichtet sind, müssen Sie Ihre Steuererklärung grundsätzlich bis zum 31. Mai des Folgejahres abgeben. Das Finanzamt kann Ihnen, auf begründeten Antrag hin, eine Fristverlängerung gewähren.

Wenn Sie Ihre Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein anfertigen lassen, dann kann diese bis zum 31. Dezember des Folgejahres eingereicht werden. Gerne beraten wir Sie dazu …

Wir sind Mitglied der DATEV