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  • 30. April 2021
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Zum 01.12.2020 trat das Fristenmodell für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer in Kraft. Die Auswirkungen sollen 2023 evaluiert werden. Betroffene Unternehmen können sich bereits jetzt einbringen, indem sie ihre Erfahrungen zur Einfuhrumsatzsteuer im Rahmen einer Umfrage teilen. Darauf weist der DStV hin.###Read More

DATEV Magazin

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